Das städtische Parkbad öffnet am 29. Mai.
Dem Badespaß steht daher nichts mehr im Wege, allerdings sind auch hier die Vorgaben genau zu beachten.
- Es gilt der Richtwert, dass 10 Quadratmeter Liegefläche pro Person zur Verfügung stehen müssen.
- Grundsätzlich gelten auch hier die Abstandsregeln von mindestens 1 Meter für Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.
- Diese Abstandsregel gilt auch im Becken sowie bei den Badattraktionen Rutsche und Sprungturm!
- In den Umkleidekabinen, WC- und Duschanlagen sowie in allen anderen geschlossenen Räumlichkeiten ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
- Für den Buffetbetrieb gelten die allgemeinen Regeln der Gastronomie.
Wir ersuchen um Einhaltung der Hygienevorschriften im gesamten Badareal!
Weitere Infos: https://waidhofen.at/parkbad